Einleitung
Satzungsgemäß unterstützt die Ruhrstiftung Bildung und Erziehung den Gedanken des gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungswesens, in dem sie als Treuhänderin für unselbstständige Stiftungen fungiert.
Die von uns verwalteten Treuhandstiftungen sind bei ihrem gemeinnützigen und / oder mildtätigen Förderzweck jedoch nicht an die Ziele der Ruhrstiftung gebunden. Stifter können also frei festlegen, welche steuerbegünstigte Zwecke sie mit ihren
Stiftungen verfolgen wollen und somit nach ihren Wünschen ganz individuelle Schwerpunkte für ihre Fördertätigkeit setzen. So wird beispielsweise die in 2012 errichtete Inge und Heinz Gutberlet Stiftung Kunst und Kultur, insbesondere in der Rhein-Ruhr-Region fördern. Die Ruth-Zilla-Stiftung verwendet ihre Mittel insbesondere für Projekte, die der Unterstützung, Behandlung und Heilung blinder oder blindheitsgefährdeter Menschen dienen. Die 2014 ins Leben gerufene Stiftung Licht-Punkte wird das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke unterstützen. Und die in demselben Jahr errichtete Birte und Jochen Brinkmann-Stiftung kümmert sich unter anderem auch um den Tier-, Natur- und Umweltschutz. Die in 2015 gestartete Stiftung Glücksmomente hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, in Not geratenen Menschen, insbesondere Kinder und Jugendlichen zu helfen. Bei der im gleichen Jahr errichteten Wilhelm und Edith Gerschermann Stiftung steht die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Krebserkrankungen im Kindesalter sowie die Unterstützung betroffener Kinder und deren Familien im Fokus. 2016 ist die Stiftung Lichterfeld hinzugekommen, die schwerpunktmäßig Projekte im Bereich Kunst und Kultur unterstützt.
Für einige Stiftungen können Sie über die obigen Reiter weitere Informationen abrufen, bei anderen werden Sie auf deren eigene Homepage weitergeleitet.